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Hygieneplan Corona

 

Hygieneplan Corona für die Malschule „Kunst Atelier PETERSBURG“.

 

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrkräftezimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Infektionsschutz im Unterricht
  6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  7. Wegeführung

 

  1. PERSÖNLICHE HYGIENE

 

  • Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchen-infektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fach- expertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

 

 

  1. Wichtigste Maßnahmen
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Basishygiene einschließlich der Händehygiene:

 

  1. a) Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;

 

  1. b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (s. auch aktion-sauberehaende.de).

 

  • Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Wer einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, soll dennoch den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen einhalten.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird ihren Beschäftigten an den Schulen die Anschaffung von zwei waschbaren Alltagsmasken mit einem Pauschalbetrag erstatten.

 

2: RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRKRÄFTEZIMMER UND FLURE

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Partner- und Gruppenarbeit sind nur bei Einhaltung der Abstandsre- gelungen möglich.

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten.
Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Dienstkraft geöffnet werden.

Im Fall der Ausgabe und Einnahme des Mittagessens ist dies mit einem Abstand von 1,5 m zu organisieren.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung aktuell ausreichend.

Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe
    (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- und Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische,
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte der Schulen).

 

 

  1. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Sanitärräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toiletten- räumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Die Schüler müssen darauf hingewiesen werden dass sie den Boden Markierungen folgen uns diese nicht überschreiten.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch das Reinigungspersonal zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden. Abstand halten gilt auch im Lehrkräftezimmer.

 

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT

Der Unterricht ist – soweit möglich in festen Lerngruppen durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Auch die Zuordnung der Lehrkräfte sollte so wenige Wechsel wie möglich enthalten. Das Gebot der Kontaktminimierung sollte auch für Lehrkräfte gelten, d.h. soweit möglich sollten schulübergreifende Tätigkeiten von Lehrkräften vermieden werden.

Die Schüler müssen während des Unterrichts ständig die Maske tragen und müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander halten.

 

  1. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO
    FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen

(siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)
werden nicht zu einer Tätigkeit in der Malschule herangezogen. Für die schwerbehinderten und gleichge- stellten Dienstkräfte gilt dies allerdings nur dann, wenn eine infolge von Vorerkrankungen bestehende besondere Gefährdung im Zusammenhang mit einer Coronavirusinfektion gegenüber der Schulleitung glaubhaft gemacht wird, im Zweifelsfall könnte dazu ein ärztliches Attest gehören.

 

  1. WEGEFÜHRUNG

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern gelangen.

Addresse

Kunst Atelier „Petersburg“
Kistlerhofstraße 88
81379 München

U3 Aidenbachstraße

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